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   RG, 17.03.1930 - VI 418/29   

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https://dejure.org/1930,577
RG, 17.03.1930 - VI 418/29 (https://dejure.org/1930,577)
RG, Entscheidung vom 17.03.1930 - VI 418/29 (https://dejure.org/1930,577)
RG, Entscheidung vom 17. März 1930 - VI 418/29 (https://dejure.org/1930,577)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Unter weichen Umständen kann ein durch einen Fehlschuß verletzter Jagdgast den Veranstalter und Leiter einer Treibjagd auf Schadensersatz in Anspruch nehmen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 128, 39
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 22.06.1956 - I ZR 198/54

    ausgeliehener LKW-Fahrer - §§ 133, 157 BGB, Rechtsbindungswille, unentgeltlicher

    Das gleiche gilt für Gefälligkeiten, die im rein gesellschaftlichen Verkehr wurzeln (RGZ 128, 39 [42]).
  • OLG Frankfurt, 20.04.2021 - 4 U 184/19

    Schadenshöhe für einen bei einer Drückjagd erschossenen Jagdhund

    Die Veranstaltung und Durchführung einer Jagd bringt regelmäßig Gefahren für andere Jagdteilnehmer und unbeteiligte Dritte mit sich (RGZ 128, 39, 43).
  • BGH, 17.05.1971 - VII ZR 146/69

    Allgemeines Vertragsrecht - Politischer Widerstand als Auftragsvertrag

    Es liegt auf der Hand, daß es sich dabei nicht um ein sogenanntes Gefälligkeitshandeln des täglichen Lebens, um bloße Zusagen im rein gesellschaftlichen Verkehr oder um Vorgänge handelt, die diesen ähnlich sind (vgl. dazu RGZ 128, 39, 42 - Treibjagdfall - BGH NJW 1968, 1874 - Aufsicht über Kinder - BGH VII ZR 309/64 vom 22. Mai 1967 - Mitnahme eines Päckchens -).
  • BGH, 14.07.1970 - VI ZR 203/68

    Beförderung eines reparaturbedürftigen Baggers mit einem Tieflader

    Bei Rechtsverhältnissen dieser Art kann sich deshalb fragen, ob der Versprechende überhaupt seine Leistung als obligatorische Vertragsschuld übernommen hatte oder ob er nicht allenfalls nach deliktischen Grundsätzen haften sollte (RGZ 128, 39, 42).
  • OLG Karlsruhe, 23.12.2009 - 15 U 243/08

    Rechtsbindungswille eines Labors bei unentgeltlicher Analyse einer Wasserprobe

    Es handelt sich weder um eine Gefälligkeit des täglichen Lebens noch um eine solche, die im rein gesellschaftlichen Verkehr wurzelt (RGZ 128, 39/42: Sicherungspflichten bei Veranstaltung einer Treibjagd).
  • BGH, 21.01.1957 - II ZR 335/55

    Rechtsmittel

    Das gleiche gilt für Gefälligkeiten, die im rein gesellschaftlichen Verkehr wurzeln (RGZ 128, 39 [42]).
  • BGH, 03.12.1952 - VI ZR 11/52
    Örtlichen Gewohnheiten kann nur dann Bedeutung zukommen, wenn sie mit den Erfordernissen der Verkehrssicherheit in Einklang stehen (RGZ 128, 39 [44]; 138, 320 [325]; 148, 154 [162]).
  • BGH, 09.12.1958 - VI ZR 261/57
    Es kann dabei keinen Unterschied machen, ob die Jagd über offenes Gelände oder durch ein Waldstück mit weniger freier Sicht geht (vgl. RG SeuffArch Bd. 87 Nr. 91; RGZ 128, 39, 45).
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